100% DETAILLIERTE
OBJEKTÜBERPRÜFUNG

Eigentümer von Wohngebäuden müssen dafür sorgen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Eine umfassende Kontrollpflicht zur Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten und zur Erhaltung von Gebäuden nach dem Stand der Technik (OIB Richtlinien) ist dafür vorgesehen.

Die ÖNORM B 1300 beinhalten Empfehlungen zur Erstellung von Objektsicherheitsprüfungen und schlagen dafür strukturierte Vorgangsweisen und standardisierte Dokumentationen vor. Durch die Anwendung der ÖNORM B 1300 und B 1301 können mögliche Schäden und Mängel am Gebäude aufgezeigt und in weiterer Folge daraus resultierende Haftungen abgewendet werden.

Eigentümer von Gebäuden / Hausverwaltungen / Genossenschaften / Bauträger / Immobilienverwaltungen / Gewerbliche Mieter einer Immobilie / Investoren

Die ÖNORM B1300 sieht einmal jährlich eine Objektsicherheitsprüfung vor.

§ 128 a der Bauordnungsnovelle 2014 , verpflichtet Eigentümer eines Gebäudes dazu, Bauteile, von denen bei Verschlechterung ihres Zustandes eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen ausgehen kann, einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen und die Ergebnisse dieser Überprüfungen in einem zu erstellenden Bauwerksbuch zu dokumentieren.

Objektüberprüfung beauftragen

Sicherheitsbegehung

Wir prüfen ihre Immobilie
zur vollsten Zufriedenheit um den Wert der Sache zu erhalten.

EINE SICHERHEITSBEGEHUNG laut ÖN B 1300 ist immer mit viel Aufwand verbunden. Kafatec nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Unsere fachlich qualifizierten Mitarbeiter kontrollieren dabei Ihr Objekt vor Ort auf sicherheitsrelevante Mängel und bewerten diese nach unserem fundierten Risikokonzept und anhand der aktuellen Regelungen.
Bei der Überprüfung werden Sichtkontrollen und zerstörtungsfreie Begutachtungen der allgemein zugänglichen Bereiche der Liegenschaft (Gänge, Aufzüge, Elektroleitungen, Blitzschutzanlagen, Feuerlöscher, Terrassen und Balkone, etc.) durchgeführt.

Prüfbericht inkl. Fotodokumentation

Prüfbericht inkl. Fotodokumentation
zur Beweissicherung und zur Erstellung eines Massnahmen-Plans

Wir erstellen eine detaillierte Dokumentation des Ist-Zustandes Ihrer Immobilie. Sollte es zu Streitfällen kommen, ist die Dokumentation der Prüfung für Sie ein effektives Mittel, um einen gültigen Rechtsnachweis Ihrer eingehaltenen Pflichten zu erbringen.
Weiters entwickeln wir nach der Begehung Maßnahmen-Empfehlungen für die bestmögliche Objektsicherheit der Liegenschaft, um etwaige Gefahren an Personen oder deren Eigentum bestmöglich zu minimieren. Wir stellen so die langfristige Erhaltung Ihrer Immobilie sicher.

Fachbereiche gemäss ÖNORM B 1300

Die ÖNORM B1300 als Basis
Für Objektprüfungen Nach aktuellen standards

Die ÖNORM B1300 liefert praxisorientierte und strukturierte Leitfäden zur Überprüfung der Objektsicherheit. Sie dienen als Vorlage, wie eine künftige Dokumentation der Objektsicherheitsüberprüfung durchgeführt werden kann.
Die Objektprüfung der Besichtigung des Gebäudes wird von einer sachkundigen Person vorgenommen und die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht festgehalten.

Die 4 Fachbereiche der ÖNORM B 1300 Vorkehrungen:

Der Fachbereich „Technische Objektsicherheit“ umfasst alle baulichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen und sicheren Gebäudesubstanz, wie etwa die Gebäudehülle oder das Tragwerk eines Gebäudes.

Dem Fachbereich „Gefahrenvermeidung und Brandschutz“ sind alle jene baulichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen zugeordnet, die dem vorbeugenden und unmittelbaren Brandschutz, dem Schutz für den Fall von Gasaustritt, der Objekträumung im Gefahrenfall, sowie dem Schutz vor Gefahren in Folge von Witterungsbedingungen in Wohngebäuden und Gesamtanlagen dienen, so zB brandabschnittsbildende Bauteile, Fluchtwege oder Blitzschutzanlagen.

Der Fachbereich „Gesundheits- und Umweltschutz“ beinhaltet alle baulichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung gesunder und im Einklang mit Regelungen des Umweltschutzes stehender (Lebens-)Bedingungen in Wohngebäuden und Gesamtanlagen, wie beispielsweise Hygienevorkehrungen im Zusammenhang mit Lüftungsanlagen oder gemeinschaftlich genutzten Schwimmbädern.

Der Fachbereich „Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren“ umfasst schließlich alle baulichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen im Zusammenhang mit dem Einbruchs- und Zutrittsschutz, dem Zivilschutz und dem Schutz vor Naturgefahren in Wohngebäuden und Gesamtanlagen, wozu etwa auch Zutrittskontrolleinrichtungen zählen.

§

RECHTLICHES

Pflichten des Eigentümers

Die Eigentümer bzw. die Verwalter haben sich laufend über die neuesten gesetzlichen Vorschriften zu informieren und das Gebäude hinsichtlich der Nutzungssicherheit auf dem technisch neuesten Stand zu halten.
Eine Nicht-Einhaltung dieser Verpflichtung kann vor Gericht als fahrlässig angesehen werden. Im Falles eines Unfalls drohen nicht nur Schadenersatz sondern auch strafrechtlichen Konsequenzen. (OGH 11 Os 35/98: Nach einem tödlichen Sturz wegen eines fehlenden zweiten Handlaufs kam es zur Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung)

Verkehrssicherungspflicht / Bauwerkshaftung:

Der Besitzer eines Bauwerks haftet grundsätzlich nach § 1319 ABGB für Schäden, die durch Einsturz oder Ablösen von Teilen des mangelhaften Werkes entstanden sind nur dann nicht, wenn er nachweist, dass er die notwendige Sorgfalt zur Gefahrenabwehr angewendet hat.

Aus der ÖNORM B1300 geht hervor, dass Eigentümer nicht zur permanenten Modernisierung und Erneuerung entsprechend dem aktuellen Stand der Technik verpflichtet werden. Erst wenn sicherheitsrelevante Änderungen erforderlich werden, weil Gebäudeteile ein Baugebrechen oder einen augenscheinlich wahrnehmbaren Mangel aufweisen, löst dies die Pflicht zur Erhaltung im jeweils ortsüblichen Standard aus.

IHRE VORTEILE

IM ÜBERBLICK

Erfassung aller
Mängel vor Ort

zertifizierte
Objektsicherheitsprüfer

Steigerung
der Rechtssicherheit

Evaluierung des aktuellen
Sicherheitsstandards

Erfassung und
Protokollgenerierung

Wir übernehmen Verantwortung aus juristischer Sicht. Unsere Prüfberichte sind ein Garant um vor Gericht die Beweislast der Anklage zu entkräften.

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